Terminservice-Gesetz (TSVG)

Wichtige Neuerungen auf einen Blick

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das war Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG). Welche Änderungen wann greifen, lesen Sie hier.

TSVG & Terminvermittlung: Was sich 2023 ändert

2019 hatte das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Vergütungsanreize geschaffen, damit gesetzlich Versicherte schneller Termine in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen bekommen. Zum 1. Januar 2023 modifiziert der Gesetzgeber diese TSVG-Konstellationen: Die Neupatientenregelung entfällt. Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle (TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen. Außerdem erhalten Hausärzte künftig 15 Euro, wenn sie für ihre Patienten einen dringenden Termin vereinbaren:
Terminvermittlung durch den Hausarzt und die Terminservicestelle neu geregelt »

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Letzte Aktualisierung: 26.01.2023