Hybrid-DRG 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Leistungskatalog der Hybrid-DRGs um weitere Eingriffe ergänzt. Welche Verfahren im kommenden Jahr über eine Hybrid-DRG abgerechnet werden können und welche Fallpauschalen hierfür gelten, hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss festgelegt. Damit können Sie ab 2026 weitere Eingriffe ambulant erbringen, die bislang stationär durchgeführt werden müssen.
Neu hinzugekommene Hybrid-DRG
Insgesamt gibt es nun 69 Hybrid-DRG, die Vertrags- und Klinikärzte im kommenden Jahr abrechnen können. Neue Hybrid-DRG gibt es für
- die Appendektomie
- die Cholezystektomie
- Frakturosteosynthesen
- minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen
Leistungskatalog mit 904 OPS-Codes
Der neue Leistungskatalog wird 904 OPS-Codes beinhalten, aktuell sind es 583. Zudem wurden bestehende Hybrid-DRGs um zusätzliche OPS-Codes ergänzt. Dazu zählen unter anderem
- Hernienoperationen,
- arthroskopische Eingriffe und
- Arthrodesen.
Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024) wurden Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen aus den Hybrid-DRG herausgenommen. Daher ist es wichtig, dass Sie alle behandlungsrelevanten ICD in der Gruppierungs-Software (Grouper) eingeben. Wie bisher müssen Sie bei der Gruppierung der Eingriffe die deutschen Kodierrichtlinien beachten.
Auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter KBV: Hybrid-DRG finden Sie den Leistungskatalog und die Vergütung in einer Excel-Tabelle zum Download.
Stärkere Differenzierung der Hybrid-DRG nach Schweregraden
Außerdem erfolgt eine stärkere Differenzierung der Hybrid-DRG nach Schweregraden, wodurch auch bereits bestehende Hybrid-DRG weiter unterteilt werden. Dies führt zu einer differenzierteren Vergütung bei Kostenunterschieden. Zusätzlich werden künftig Eingriffe berücksichtigt, bei denen bisher eine Verweildauer von zwei Tagen im Krankenhaus erforderlich war.
Info-Veranstaltung am 19. Dezember 2025
Sie wollen mehr zu den Neuerungen der Hybrid-DRG in 2026 wissen? Am 19. Dezember 2025 um 14 Uhr erläutert Ihnen die Abrechnungsberatung der KVBW in einem Webinar die Neuerungen der Hybrid-DRG und erklärt Ihnen den Abrechnungsweg über die KVBW. Melden Sie sich bis 18. Dezember 2025 um 15 Uhr an. Zur Anmeldung »
Hintergrundinformationen zu den Neuerungen
Die neuen Regelungen für 2026 lösen die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2025 und ihre Anlagen vollständig ab (gültig bis zum 31. Dezember 2025). Da sich die Vertragspartner KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in diesem Jahr nicht einigen konnten, wurden die Regelungen gemäß gesetzlichen Vorgaben durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen. Alle Details finden sich in den entsprechenden Beschlüssen und Anlagen.
Weiterführende Informationen
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