Bewertungsausschuss beschließt EBM-Abrechnung der Lecanemab-Therapie

Extrabudgetäre Vergütung

Für die Therapie von Alzheimer-Patienten mit dem Arzneimittel Lecanemab steht jetzt die Vergütung fest. KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss vereinbart, welche Leistungen die behandelnden Ärzte ab 1. April gemäß EBM abrechnen können. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. 

Laut Fachinformation sind für die Indikation und Therapie mehrere ärztliche Leistungen erforderlich. Die Gabe von Leqembi (Lecanemab) erfolgt alle 14 Tage als 60-minütige intravenöse Infusion, bei der ersten Anwendung mit einer vorgeschriebenen zweieinhalbstündigen Nachbeobachtung. Zur Therapiekontrolle sind regelmäßige MRT-Untersuchungen des Gehirns vorgesehen.

Für diese Leistungen stehen im EBM bereits passende Gebührenordnungspositionen (GOP) zur Verfügung, die ab dem 1. April auch für die Behandlung mit dem neuen Alzheimer-Medikament abgerechnet werden können. Allerdings sind die Gebührenordnungspositionen mit der bundeseinheitlichen Zusatzkennzeichnung „A“ zu versehen, um die extrabudgetäre Vergütung sicherzustellen. 

Neue GOP für die Genotyp-Bestimmung 

Für die Bestimmung des ApoE-Genotyps vor der Lecanemab-Gabe bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie wird eine neue EBM-GOP 11602 (Bewertung: 422 Punkte) eingeführt. Auch deren Abrechnung erfolgt (zunächst) außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).

Neue spezifische GOP für Amyloid- und Tau-Analysen

Die bisherigen GOP 32406 bis 32409 werden aus der „ähnlichen Untersuchung“ nach der GOP 32405 herausgelöst und als eigenständige Leistungen definiert. 
Für die Lecanemab-Indikationsstellung sind die neuen GOP 32407 bis 32409 abrechenbar und ebenfalls mit der bundeseinheitlichen Zusatzkennzeichnung „A“ zu versehen. 

Nur bestimmte Fachgruppen

Der Bewertungsausschuss hat klargestellt, dass lediglich Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie/Psychiatrie sowie Psychiatrie/Psychotherapie – mit Alzheimer-Erfahrung und zeitnah verfügbarer MRT-Diagnostik – Leistungen zu Indikationsstellung, Therapie, ApoE-Genotypbestimmung und MRT abrechnen oder veranlassen dürfen. Damit wurde ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt.

Vergütung für Lecanemab ab 1. April 2026

Für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Verabreichung von Lecanemab erhalten Ärzte eine extrabudgetäre Vergütung. Sie müssen dazu die GOP mit der vorgegebenen bundeseinheitlichen Zusatzkennzeichnung „A“ abrechnen.

Folgende Leistungen sind im Zusammenhang mit der Anwendung von Lecanemab berechnungsfähig:

Gebührenordnungsposition Bezeichnung / Bewertung
GOP 02342A für die Lumbalpunktion: Bewertung 582 Punkte / 74,15 Euro
GOP 01510A für die Beobachtung und Betreuung des Patienten (mindestens zwei Stunden): Bewertung 443 Punkte / 56,44 Euro
GOP 02101A für die Infusion (mindestens 60 Minuten): Bewertung 165 Punkte / 21,02 Euro
GOP 34410A für die MRT-Untersuchung des Neurocraniums: Bewertung 1053 Punkte / 134,16 Euro
GOP 11602 (neu) für die Bestimmung des Apolipoprotein E-Genotyps vor der Gabe von Lecanemab bei gesicherter früher Alzheimer-Erkrankung mit nachgewiesener Amyloid-Beta-Pathologie: Bewertung 422 Punkte / 53,76 Euro
GOP 32407A (neu) für die Bestimmung von β-Amyloid 1-42 im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
GOP 32408A (neu) für die Bestimmung von Gesamt-Tau im Liquor: Bewertung 18,86 Euro
GOP 32409A (neu) für die Bestimmung von Phospho-Tau im Liquor: Bewertung 18,86 Euro

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