DMP-Schulungen seit 1. April 2026 auch per Video möglich

Voraussetzungen und Abrechnungsregeln im Überblick

Seit dem 1. April 2026 können Sie bestimmte DMP-Schulungen für Patientinnen und Patienten auch im Online-Format durchführen. 

Voraussetzung ist, dass die DMP-Schulung in Baden-Württemberg mit den Krankenkassen vereinbart und im Videoformat durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zertifiziert ist. Die aktuell zertifizierten DMP-Schulungen finden Sie in einer Übersicht, die das BAS auf seiner Website veröffentlicht hat. 

Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben des jeweiligen Schulungscurriculums verbindlich sind. Ob und in welchem Umfang (ganz oder teilweise) eine DMP-Schulung im Videoformat erbracht werden kann, legt der Autor des Schulungsprogramms fest.

Hinweise zur Abrechnung

Für die Abrechnung der DMP-Schulung als Videoschulung müssen Sie der bekannten Abrechnungsziffer lediglich ein Suffix „V“ (Schulung im Videoformat) oder „W“ (Nachschulung im Videoformat) hinzufügen. Die DMP-Schulungsvergütungen bleiben unverändert. Einzelheiten entnehmen Sie den Leistungsübersichten je DMP auf unserer Themenseite DMP (Link unten auf der Seite). 

Für den Einsatz von Videoschulungen gelten die Anforderungen an technische Verfahren wie bei der Videosprechstunde (Anlage 31b BMV-Ä). Gegenüber der KVBW müssen Sie, wie bei der Videosprechstunde, einen zertifizierten Videodienstleister mittels Meldeformular nachweisen. Es genügt die Anzeige dieses Formulars, eine Bestätigung oder Genehmigung der KVBW müssen Sie nicht abwarten. 

Weiterführende Informationen

Direktkontakt

Abrechnungsberatung
0711 7875-3397

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

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