Elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bleibt vorerst freiwillig

KBV-PraxisInfo gibt hilfreiche Hinweise zum Ablauf in der Praxis

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat mitgeteilt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) weiterhin ausgesetzt bleibt. Das bedeutet, dass Sie neben der elektronischen Verordnung bis auf Weiteres das bisherige Verordnungsformular (Muster 16) verwenden können. 

Sofern Sie DiGA elektronisch verordnen, aber Ihre Patientinnen und Patienten keine eRezept-App nutzen, sind Sie angehalten, diesen zudem den Patientenausdruck der DiGA-Verordnung auszuhändigen, so das BMG. Den Papierausdruck benötigen Versicherte, die keine App verwenden, um die elektronische DiGA-Verordnung bei ihrer Krankenkasse einzulösen und den Freischaltcode anzufordern.

Ausführliche Informationen zum Ablauf der elektronischen Verordnung von DiGA finden Sie in der PraxisInfo der KBV.