Indikationsempfehlung für die Impfung gegen Herpes Zoster erweitert
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur Impfung gegen Herpes Zoster erweitert. Für Personen mit einer erhöhten Gefährdung, an Herpes Zoster zu erkranken, wird die Impfung bereits ab dem Alter von 18 Jahren empfohlen.
Indikationen für die Impfung sind eine angeborene bzw. erworbene, insbesondere iatrogene Immundefizienz sowie schwere Ausprägungen einer chronischen Grunderkrankung, z. B. nach
- hämatopoetischer Stammzelltransplantation (HSZT)
- zellbasierten Therapien
- solider Organtransplantation
- immunsuppressiver Medikation (zum Beispiel Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab [Typ-I-Interferonrezeptorblocker], zytostatische Chemotherapie)
- malignen neoplastischen Erkrankungen
- HIV-Infektion
- rheumatoider Arthritis
- systemischem Lupus erythematodes
- chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
- chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) oder Asthma bronchiale
- chronischer Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus.
Leichte oder unkomplizierte beziehungsweise medikamentös gut kontrollierte Formen chronischer Grunderkrankungen bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren sind nach Einschätzung der STIKO nicht mit einem deutlich erhöhten Herpes-Zoster-Risiko verknüpft und daher nicht von der Empfehlung umfasst.
Bezugsweg und Abrechnung der Impfung
Der Bezug des Impfstoffes erfolgt über den Sprechstundenbedarf. Bei Indikation rechnen Sie die Impfleistung mit der Ziffer 89129A/B ab.
Dokumente zum Download
- G-BA: Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (Herpes Zoster)
- Impfungen
Direktkontakt
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