Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vom 18. März 2026

Resolution zur Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat am 18. März 2026 folgende Resolution veröffentlicht:

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verurteilt aufs Schärfste die am 11. März im Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent. Der Beschluss beruht auf einem Entwurf des GKV-Spitzenverbands und wurde zusammen mit den Unparteiischen gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Dies ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich schon immer an der untersten Stelle der Einkommenstabelle aller Arztgruppen befinden. Sondern es ist vor allem auch ein Angriff auf alle Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren ambulante Versorgung in den psychotherapeutischen Praxen.

Epidemiologische Studien und die Daten der Krankenkassen belegen eine Zunahme psychischer Erkrankungen. Der Bedarf in diesem Versorgungsbereich ist gerade in einer von vielfältigen Krisen, internationalen Konflikten und gesellschaftlichen Belastungen geprägten Zeit hoch. Psychische Erkrankungen verursachen bereits heute besonders häufig besonders lange Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die Prävalenz psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen war noch nie so hoch wie derzeit. Die Psychotherapiepraxen haben auf den zunehmenden Versorgungsbedarf reagiert mit einer Anpassung und Steigerung des Behandlungsangebotes. Die Kranken­­kassen haben das sehr befürwortet.

Ein größeres Angebot ist natürlich auch verbunden mit höheren Gesamtkosten. Die einzelne Praxis für diese erfreuliche Versorgungsverbesserung nun bestrafen zu wollen, ist keinesfalls akzeptabel und darf nicht Schule machen. Mehr Versorgung zu fordern und in der Folge die Preise dafür zu senken ist respektlos gegenüber den Praxen, eine Missachtung der betroffenen Patientinnen und Patienten und auch volkswirtschaftlich fatal! Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Überlegungen der Finanzkommission des BMG zu weiteren Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen.

Es ist geradezu widersinnig, genau da sparen zu wollen, wo der Großteil der Versorgung für vergleichsweise wenig Geld stattfindet, nämlich bei der ambulanten ärztlichen und in diesem konkreten Fall ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Die Vertreterversammlung steht an der Seite ihrer psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen. Sie fordert das Bundesministerium für Gesundheit als Rechtsaufsicht auf, den Beschluss zu beanstanden. Sie mahnt die Unterstützung der Politik und des Gesetzgebers an, die psychotherapeutische Versorgung im Speziellen und die ambulante Versorgung im Allgemeinen zu stärken und nicht durch Kürzungen an der falschen Stelle zu gefährden. Sie wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass ambulante Arbeit die Wertschätzung und Vergütung erfährt, die ihrer zentralen Rolle in der Gesundheitsversorgung entspricht.