Barrierefreiheit in Praxen: Kriterienkatalog erweitert

Aktualisierung Ihrer Praxisdaten über das Mitgliederportal möglich

Zusammen mit dem Deutschen Behindertenrat sowie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Katalog von Kriterien zur Barrierefreiheit von Praxen entwickelt. Der neu gefasste und deutlich erweiterte Katalog berücksichtigt neben Beeinträchtigungen durch Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderung, Taubheit und Schwerhörigkeit nun auch kognitive Beeinträchtigungen sowie Blindheit und führt die wesentlichen Merkmale für barrierefreie Zugangsmöglichkeiten jeweils im Detail auf.

Interaktiven Fragebogen der KBV direkt online ausfüllen

Damit Sie möglichst einfach Angaben zur Barrierefreiheit Ihrer Praxis machen können, steht Ihnen nun neu im KVBW-Mitgliederportal eine Verlinkung zum „KBV-Praxis-Portal“ zur Verfügung. Sie erreichen dies, wenn Sie im Mitgliederportal auf „Praxisorganisation“ und auf „Betriebsstätten verwalten“ klicken. 

KVBW-Mitgliederportal

Ihre Services – Praxisorganisation

Betriebsstätten verwalten – KVBW Praxis-Portal

Dort gelangen Sie zum interaktiven Fragebogen der KBV im KBV-Praxis-Portal. Dieser führt übersichtlich durch die verschiedenen Barrierefreiheitsaspekte innerhalb und außerhalb der Praxis und erläutert die notwendigen Angaben in kurzen, verständlichen Texten und Grafiken.

Um den interaktiven Fragebogen zu bearbeiten, benötigen Sie rund 25 Minuten. Alle Angaben zu den Barrierefreiheits-Merkmalen sind freiwillig. Fragen, die auf Ihre jeweilige Praxis nicht zutreffen, können Sie einfach überspringen. Ihre neuen Praxisdaten zur Barrierefreiheit werden automatisch im Arztregister aktualisiert und mit einer zeitlichen Verzögerung von ein bis zwei Tagen in der Arzt- und Psychotherapeutensuche im Internet veröffentlicht. 

Transparenz über die Praxisausstattung 

Barrierefreiheit in medizinischen Einrichtungen ist entscheidend, um allen Menschen den Zugang zu notwendigen Gesundheitsdiensten zu ermöglichen. Ihre Angaben schaffen Transparenz über Ihre aktuelle Praxisausstattung für Menschen mit Beeinträchtigungen – ohne den Anspruch, dass alle Kriterien erfüllt werden. Gleichzeitig können Sie sich mit dem Fragebogen einen Überblick verschaffen, wie Sie Barrieren in der eigenen Praxis abbauen können. Bereits kleine Veränderungen können viel bewirken.

Rechtlicher Hintergrund

Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz den Auftrag erhalten, Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen bundesweit einheitlich bereitzustellen. Die daraufhin entwickelte Richtlinie der KBV zur Bereitstellung von Informationen über Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheit von Praxen wurde unter Beteiligung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und maßgeblicher Betroffenenverbände aktualisiert und ergänzt.