Anpassung der Diagnoseliste beim besonderen Verordnungsbedarf für Heilmittel ab Januar 2026

Der ICD-10 Code „Z98.8“ wird als „Z98.88“ fortgeführt

Zum 1. Januar 2026 wird die Diagnoseliste zum besonderen Verordnungsbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) angepasst. Der ICD-10 Code „Z98.8“ wird als „Z98.88“ fortgeführt. Der Klartext bleibt unverändert: „Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“. Hintergrund dafür ist eine Änderung der deutschen Version der ICD-10-Klassifikation (ICD-10-GM 2026). 

In der neuen Version wird der bisherige ICD-10 Code „Z98.8“ weiter spezifiziert:

  • „Z98.80 – Zustand nach herzchirurgischem Eingriff zur Korrektur und Palliation eines angeborenen Herzfehlers“ sowie
  • „Z98.88 – Sonstige näher bezeichnete Zustände nach chirurgischen Eingriffen“ 

In Zukunft wird „Z98.88“ als sekundärer ICD-10 Code gelistet, sofern ein postoperativer Zustand beschrieben wird. 

Die KBV hat die Heilmittelstammdaten für die Verordnungssoftware bereits im November 2025 angepasst.