STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Mpox erweitert

Änderungen bei der Altersgruppe für die Indikationsimpfung sowie neue Empfehlungen zur postexpositionellen Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zur Impfung gegen Mpox erweitert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die neuen Regelungen zum 15. Oktober 2025 in der Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst.

Änderung bei der Indikationsimpfung

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Grundimmunisierung bei Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko bereits ab dem Alter von zwölf Jahren erfolgen kann. Die Impfung erfolgt subkutan mit zwei Impfstoffdosen Imvanex im Mindest­abstand von 28 Tagen.

Bei immunkompetenten Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken (Variola major) geimpft worden sind, reicht eine einmalige Impfung aus. Immundefiziente Personen (z. B. HIV-Infizierte) sollen unabhängig von einer Pockenimpfung in der Vergangenheit eine zweimalige Impfung zum Schutz gegen Mpox erhalten.

Änderung bei der beruflichen Indikation

Außerdem wurde die berufliche Indikation zur Impfung gegen Mpox in der Schutzimpfungs-Richtlinie geändert. Sie gilt nun für Personen, welche gezielte Tätigkeiten mit Mpox-Viren (MPXV) gemäß Biostoffverordnung ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien).

Verordnung und Abrechnung des Impfstoffs

Der Impfstoff Imvanex wird auf den Namen des Patienten verordnet. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 89135 A/B bzw. 89135 V/W bei beruflicher (Reise-)Indikation.

Postexpositionsprophylaxe

Über die Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus wurde von der STIKO eine Empfehlung zur postexpositionellen Impfung gegen Mpox veröffentlicht. Post­expositionelle Impfungen werden nach einem Kontakt mit einem Krankheitserreger verabreicht, wenn sie im Einzelfall notwendig sind, um eine absehbare Erkrankung zu verhüten. Die STIKO informiert hierüber in ihrem Epidemiologischen Bulletin.

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