Wegfall Neupatientenregelung: So sichern Sie sich extrabudgetäres Honorar und Zuschläge

Terminvermittlung: Hinweise für Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten

Mit seinem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen bei den sogenannten TSVG-Konstellationen beschlossen: Die extrabudgetäre Vergütung von Neupatienten fällt weg (bisherige Pseudo-GOP 99873E). Die Zuschläge für Termine, die die Terminservicestelle (TSS) oder hausärztliche Praxen vermittelt haben, steigen. In einer aktuellen Schnellinformation erläutert der KVBW-Vorstand, was es bei dringenden Überweisungen und im Zusammenspiel mit der Terminservicestelle (TSS) zu beachten gilt.

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