Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird angepasst
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im EBM wird zum 1. April 2026 abgesenkt. Betroffen sind die Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2.1 – also die antrags- und genehmigungspflichtige Psychotherapie sowie beispielsweise die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlungen.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Bewertungen dieser Leistungen um insgesamt 4,5 Prozent zu reduzieren.
Im Bewertungsausschuss konnte zuvor keine Einigung erzielt werden, da der GKV-Spitzenverband an seinen Forderungen nach einer sogar zehnprozentigen Honorarkürzung festhielt.
Mit der Anpassung sinkt die Bewertung einer Therapiestunde zum 1. April 2026 nun von bislang 941 auf künftig 899 Punkte.
Rückwirkend zum 1. Januar 2026 werden die Strukturzuschläge für Personalkosten zwar parallel um 14,5 Prozent angehoben, wodurch jedoch nur ein kleiner Teil der Kürzungen in der Vergütung ausgeglichen werden können.
Konkret steigen die Bewertungen der Strukturzuschläge wie folgt:
- GOP 35571: von 159 auf 182 Punkte
- GOP 35572: von 66 auf 75 Punkte
- GOP 35573: von 81 auf 93 Punkte
Hintergrund ist die regelmäßige Überprüfung der Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen im EBM. Grundlage dafür sind unter anderem die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes sowie aktuelle Abrechnungsdaten. Auch Tarifsteigerungen bei medizinischen Fachangestellten fließen in die Bewertung der Strukturzuschläge ein.
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