Auf korrekte Kennzeichnung bei Überweisungen von DMP-Patienten achten

Hinweis auf dem Überweisungsschein stellt Abrechnung als extrabudgetäre Leistung sicher

Bei der Überweisung eines DMP-Patienten an einen Facharzt wird auf dem Überweisungsschein der Hinweis „Mitbehandlung im Sinne des DMP (Diabetes oder KHK oder Asthma/COPD)” benötigt. Dadurch ist sichergestellt, dass der qualifizierte DMP-Facharzt vor seiner Behandlung weiß, dass es sich um einen DMP-Patienten handelt und er damit auch die extrabudgetäre Leistung nach den DMP-Abrechnungs­nummern abrechnen darf.

Dieses Vorgehen erspart Ihrem Praxispersonal außerdem zusätzliche Arbeit, weil es damit Rückfragen und Anforderungen durch den qualifizierten DMP-Facharzt vermeidet. Der DMP-Hausarzt erhält als Ergebnis vom qualifizierten DMP-Facharzt die therapierelevanten Informationen (Arztbrief) zugesandt.

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