Neue Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie

Änderung ab 1. Januar 2026

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die neue Kostenpauschale 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) geeinigt. Sie ist ein Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 und einmal im Behandlungsfall bei Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel berechnungsfähig. Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel sowie L01CP-Pflanzliche Mittel.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Kostenpauschale 86522 nur unter Angabe des verwendeten Medikaments bzw. der verwendeten Medikamente berechnen können.

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