KV-Connect wird zum 20. Oktober 2025 abgeschaltet

Stellen Sie Ihre Anwendungen rechtzeitig auf KIM um

Der Kommunikationsdienst KV-Connect wird zum 20. Oktober 2025 komplett abgeschaltet. Um weiterhin komfortabel Abrechnungsdaten und elektronische Dokumentationen direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) einreichen zu können, müssen alle Praxen, die bislang KV-Connect eingesetzt haben, rechtzeitig auf KIM als neuen Übertragungsweg wechseln.

Alle wichtigen, bislang über KV-Connect verfügbaren Anwendungen werden deshalb von Softwareherstellern, KVen und Datenannahmestellen nach KIM migriert. Alternativ können Sie Ihre Abrechnungsdaten und Dokumentationen – wie bisher auch – manuell über das KVBW-Mitgliederportal (bzw. über das eDoku-Portal der KBV) einreichen.

Mittlerweile hat sich KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als sicherer Kommuni­kationsstandard im Gesundheitswesen etabliert, sodass kein Bedarf mehr für einen separaten Kommunikationsdienst wie KV-Connect besteht.

KIM-Anwendungen in der KV Baden-Württemberg

Als KV Baden-Württemberg bieten wir Ihnen folgende KIM-Anwendungen für die Datenübermittlung an:

  • 1-Click-Abrechnung
  • Hybrid-DRG
  • eDoku (elektronische Dokumentation Qualitätssicherung)
  • QSPB (z. B. DeQS/oKFE)
  • eDMP (DAVASO: ab sofort; SPS: ab 1. Oktober 2025)
  • eHKS (ab 20. Oktober 2025)

    Hinweis
    Die Übermittlung von DMP-Dokumentationen via KIM an die Datenstelle DAVASO (für Versicherte der AOK und bei DMP Brustkrebs auch für Versicherte der SVLFG als Landwirt­schaft­liche Krankenkasse) ist bereits seit August 2025 möglich.
    Die Übermittlung von DMP-Dokumentationen via KIM an die Datenstelle SPS (für Versicherte von BKK, IKK, Ersatz­kassen, Knappschaft-Bahn-See) ist ab dem 1. Oktober 2025 möglich. eHKS nimmt die KVBW ab dem 20. Oktober 2025 via KIM entgegen.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

  • Ab dem 20. Oktober 2025 ist die Übermittlung von Abrechnungs- und Dokumen­tationsdaten nicht mehr über KV-Connect möglich.
  • Eine rechtzeitige Umstellung auf KIM als neuen Übertragungsweg vermeidet Verzögerungen bei der Abrechnung und Mehraufwände in der Praxisorganisation. Erster Ansprechpartner ist dabei Ihr PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister.

Empfohlene nächste Schritte

  1. KIM-Anbindung prüfen/beantragen (falls noch nicht vorhanden): Wählen Sie einen KIM-Anbieter und richten Sie Ihre KIM-Adresse ein.
  2. PVS einrichten: Hinterlegen Sie Ihre KIM-Adresse im Praxisverwaltungssystem und aktivieren Sie die entsprechenden KIM-Anwendungen (falls diese von Ihrem PVS bereits unterstützt werden).
  3. Praxisteam informieren: Am besten weisen Sie Ihr Praxisteam auf den Stichtag 20. Oktober 2025 und den neuen Versandweg hin.
  4. Bei individuellen Fragen zur Praxissoftware und zum Leistungsumfang wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Praxisverwaltungssystems oder an Ihren IT-Dienst­leister.

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Direktkontakt

IT-Berater
0711 7875-3570

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Team IT in der Praxis