Infoveranstaltungen zur Entbudgetierung

im hausärztlichen Versorgungsbereich ab 1. Oktober 2025

Ab 1. Oktober 2025 tritt die lang erwartete Entbudgetierung der Hausärzte in Kraft. Somit werden die hausärztlichen Basisleistungen ab sofort zu 100 Prozent vergütet. Im Zusammenhang mit der Entbudgetierung, kommt es ab dem 1. Januar 2026 noch zu weiteren Anpassungen bei der Vergütung hausärztlicher Leistungen, die ebenfalls Auswirkungen auf die Abrechnung haben.

Für viele Praxen stellen sich dabei zentrale Fragen, wie:

  • Was bedeutet der Wegfall des Regelleistungsvolumens (RLV) konkret für meine Praxis?
  • Welche Detailänderungen im EBM treten in Kraft?
  • Welche Kriterien gelten künftig bei der Vorhaltepauschale (GOP 03040, 03041, 03042)?
  • Welche Anpassungen bringt die geplante Versorgungspauschale ab dem 1. Januar 2026?

Gern informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen!

Unsere Abrechnungsberatung lädt Sie zu einer kostenlosen Onlineinfoveranstaltung ein.

Für die Teilnahme erhalten Sie zudem zwei Fortbildungspunkte.

Melden Sie sich jetzt zu einem unserer Termine an und bereiten Sie sich optimal auf die neuen Rahmenbedingungen vor!

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