Desloratadin jetzt auch ohne Rezept erhältlich

Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zum 22. Februar 2020 in Kraft getreten

Ab sofort können Patienten orale Desloratadin-haltige Arzneimittel auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Dies gilt für Arzneimittel einiger weniger Hersteller (weitere werden folgen) zur symptomatischen Behandlung im Rahmen der zugelassenen Indikationen (allergische Rhinitis, Urtikaria).

Weiterhin verschreibungspflichtig sind Säfte und Tropfen sowie Filmtabletten mit Desloratadin, die eine EU-weite Zulassung haben wie Aerius®.

Gesetzliche Grundlage ist eine Änderung von Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungs­verordnung (AMVV). Damit steht neben Levocetirizin, Cetirizin und Loratadin ein weiteres orales Antihistaminikum als verschreibungsfreie Variante zur Verfügung.

Verordnungsfähigkeit von Antihistaminika


Verschreibungsfreie Antihistaminika sind für Erwachsene und Jugendliche ohne Entwicklungsstörungen im Alter von zwölf bis 17 Jahren aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots bevorzugt zu empfehlen (grünes Rezept/Privatrezept).

Für Desloratadin folgt daraus, dass verschreibungspflichtige Präparate wie Aerius® ab jetzt generell als unwirtschaftlich einzustufen sind.

Wie bisher sind verschreibungsfreie Antihistaminika bei Vorliegen einer der folgenden Diagnosen gemäß Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie ausnahmsweise zulasten der GKV verordnungsfähig (Kassenrezept):

  • Insektengiftallergie
  • schwere, rezidivierende Urtikarien
  • schwerwiegender, anhaltender Pruritus
  • persistierende allergische Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik, bei der topische nasale Glukokortikoide nicht ausreichen

Bei Unwirksamkeit oder Unverträglichkeit der verschreibungsfreien Antihistaminika kann auf ein verschreibungspflichtiges Präparat gewechselt werden. Eine sorgfältige Dokumentation ist dringend zu empfehlen, da es in der Vergangenheit bereits Regressanträge einzelner Kassen gegeben hat.