Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) – unverzichtbar für Ihren Praxisalltag

Wie Sie den eHBA zu Ihrem Vorteil nutzen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist nicht nur eine wesentliche und unverzichtbare Komponente Ihrer technischen Praxisausstattung, die Sie benötigen, um etwa elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) zu signieren. Vielmehr steht Ihnen mit dem eHBA und der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) eine rechtssichere elektronische Unterschrift in der Praxis zur Verfügung. Die QES ermöglicht Ihnen aber darüber hinaus ganz grundsätzlich, Verträge digital zu unterzeichnen – zum Beispiel auch bei privaten Anschaffungen oder bei der PKW-Zulassung.

Nutzen Sie den eHBA und die QES bereits zu Ihrem Vorteil?

Mit dem eArztbrief können Sie schon seit 2020 mit Kolleginnen und Kollegen aus dem ambulanten und stationären Bereich Ende-zu-Ende-verschlüsselt aus Ihrem Praxis­verwaltungs­system und KIM-Dienst heraus Patientendaten austauschen, wenn Sie den Versand mit Ihrem eHBA rechtskräftig unterzeichnet haben.

Sprechen Sie mit Ihren Kollegen, mit denen Sie regelmäßig Arztbriefe wechseln, ob dort die Bereitschaft zur Nutzung des eArztbriefs und die technischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Dann können Sie ohne Papier und Porto sowie ohne Sicherheitsrisiken bei der Verwendung von Telefax oder des hierfür nicht zulässigen Standard-Mail-Versands den eArztbrief nutzen – und natürlich über die KV abrechnen.

Im Bereich der Augenheilkunde nutzt etwa das Universitätsklinikum Freiburg den eArztbrief.

Volldigitale Signatur beim eRezept

Bereits seit Mitte 2022 lässt sich das eRezept volldigital – mit Ihrem eHBA unterschrieben – erstellen und auf die eRezept-App Ihrer Patientinnen und Patienten übertragen. Vom Sommer 2023 an bekommen die Patienten zusätzlich die Option, das von Ihnen erstellte eRezept durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke abzurufen.

Auch beim Bearbeiten der elektronischen Patientenakte und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der eHBA bereits fest im Praxis-Einsatz etabliert.

eHBA für die eAU-Erstellung verwenden

In unseren Beratungsgesprächen mit den Praxen hat sich gezeigt, dass nach der ersten Einrichtung des eHBA nicht immer alle Funktionen fehlerfrei genutzt werden können. Zudem wird für die Erstellung der eAU oftmals nicht der eHBA, sondern der Praxis­ausweis SMC-B verwendet. Dieses Ersatzverfahren ist jedoch nur gestattet, wenn ein technischer Defekt des eHBA dessen Einsatz ausschließt. Außerdem wird bei diesem Vorgang wieder ein Papierausdruck der eAU mit Unterschrift für die Krankenkasse notwendig, der von der Praxis umständlich über den Postweg übermittelt werden muss.

Damit Sie möglichen Mehraufwänden von vornherein aus dem Weg gehen und den eHBA problemlos und zu Ihrem Vorteil einsetzen können, empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihren Systembetreuern.

Showroom der Landesärztekammer

Wenn Sie die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des eHBA besser kennenlernen wollen, bietet Ihnen die Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart-Degerloch in einem eigens dafür vorbereiteten Showroom diese Gelegenheit. Bei Interesse können Sie gerne über die E-Mail-Adresse eHealth@laekbw.de einen Termin buchen.