Rückwirkende Erhöhung der Impfvergütung zum 1. Oktober 2025

Für Versicherte der Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, IKK classic und Knappschaft

Rückwirkend zum 1. Oktober 2025 konnten wir uns nach langen Verhandlungen mit den Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, der IKK classic und der Knappschaft darauf einigen, die Vergütung für Schutzimpfungen zu erhöhen. Mit dieser Vergütungserhöhung wird sowohl der tatsächliche Aufwand in den Praxen besser abgebildet als auch die wirtschaftliche Grundlage für die Durchführung von Impfleistungen im vertragsärztlichen Bereich gestärkt.

Die neuen Beträge sind zwar noch nicht in Ihren Praxisverwaltungssystemen hinterlegt; bei der Abrechnung des 4. Quartals 2025 wird die neue Vergütung aber bereits berücksichtigt.

Eine Übersicht über die aktuell gültige Impfvergütung finden Sie unten zum Download, ebenso unsere Impfziffernübersicht, welche auch die aktuellen Regelungen zum korrekten Bezugsweg enthält.

Dokumente zum Download

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