Wärme- und Kältetherapie in der Ergotherapie bei drei weiteren Diagnosegruppen verordnungsfähig

Heilmittelkatalog ab 1. April 2022 um thermische Anwendungen ergänzt

Ab 1. April 2022 werden bei der Ergotherapie thermische Anwendungen (= Wärme- oder  Kältetherapie) bei drei Diagnosegruppen als ergänzende Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen. 

Zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung können Sie dann bei folgenden Diagnosegruppen eine Wärme- oder Kältetherapie als ergänzendes Heilmittel verordnen:

  • SB3: System- und Autoimmunerkrankungen z. B. Sklerodermie oder Muskeldystrophie
  • EN2: ZNS-Erkrankungen (Rückenmark) / Neuromuskuläre Erkrankungen z. B. Querschnittssyndrome oder Multiple Sklerose
  • EN3: Periphere Nervenläsionen / Muskelerkrankungen z. B. Plexusparesen oder Polyneuropathien

Anpassung der Praxissoftware

Mit dem Inkrafttreten dieser Änderung wird die Heilmittel-Verordnungssoftware im Praxisverwaltungssystem bei diesen drei Diagnosegruppen um die thermischen Anwendungen ergänzt werden. 

Direktkontakt

Verordnungsberatung Heil- und Hilfsmittel
0711 7875-3669
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025