Wärme- und Kältetherapie in der Ergotherapie bei drei weiteren Diagnosegruppen verordnungsfähig
Ab 1. April 2022 werden bei der Ergotherapie thermische Anwendungen (= Wärme- oder Kältetherapie) bei drei Diagnosegruppen als ergänzende Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen.
Zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung können Sie dann bei folgenden Diagnosegruppen eine Wärme- oder Kältetherapie als ergänzendes Heilmittel verordnen:
- SB3: System- und Autoimmunerkrankungen z. B. Sklerodermie oder Muskeldystrophie
- EN2: ZNS-Erkrankungen (Rückenmark) / Neuromuskuläre Erkrankungen z. B. Querschnittssyndrome oder Multiple Sklerose
- EN3: Periphere Nervenläsionen / Muskelerkrankungen z. B. Plexusparesen oder Polyneuropathien
Anpassung der Praxissoftware
Mit dem Inkrafttreten dieser Änderung wird die Heilmittel-Verordnungssoftware im Praxisverwaltungssystem bei diesen drei Diagnosegruppen um die thermischen Anwendungen ergänzt werden.
Weiterführende Informationen
Direktkontakt
- Verordnungsberatung Heil- und Hilfsmittel
- 0711 7875-3669
- verordnungsberatung@kvbawue.de
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- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr