Vorstand der KVBW kritisiert Reformvorschläge zu Krankschreibungen
In seinem Reformprogramm hat der Koalitionsausschuss Änderungsvorschläge für das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschlossen. Künftig soll verpflichtend ab dem ersten Fehltag eine Bescheinigung notwendig sein und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung gestrichen werden.
Für Dr. Karsten Braun, Vorstandsvorsitzender der KVBW, sind die Vorschläge alles andere als eine Reform und nicht nachzuvollziehen: „Das einzige, bei dem im Gesundheitssystem aktuell nicht gespart wird, sind offenbar leere Gesten. Erst werden Kapazitäten für Termine durch Sparmaßnahmen systematisch verknappt und anschließend mit unnötigen Arzt-Patienten-Kontakten gefüllt. Schneller gesund wird dadurch niemand. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit der kostbaren Ressource Arztzeit. Man sollte im Gegenteil darüber nachdenken, in welchen Fällen überhaupt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig ist.“
Braun weiter: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit 30 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen pro Jahr. Das wären auf Baden-Württemberg hochgerechnet etwa 3 Millionen Besuche bei den Haus- und Fachärzten pro Jahr. Wie das angesichts der heute schon herrschenden Versorgungslücken gehen soll, bleibt das ewige Geheimnis der Politik.“
Zusätzliche Belastung für Patienten und für die Praxen
Besonders bitter stoßen beim Vorstand der KVBW die Vorschläge auf, wie die zusätzliche Belastung abgefedert werden soll. KV-Vorstandsvize Dr. Doris Reinhardt: „Wenn wir dann hören, das sei doch nicht so problematisch, weil die AU-Bescheinigungen doch auch per Videosprechstunde ausgestellt werden dürfen, können wir nur mit dem Kopf schütteln. Denn auch bei der Videosprechstunde muss ein Arzt vor der Kamera sitzen. Und völlig losgelöst von der Realität ist der Hinweis, dass die Krankmeldung doch nicht am Tag, sondern für den Tag ausgestellt werden soll. Da geht tatsächlich die Politik davon aus, dass ein Arzt auch noch einen Tag danach bestätigen soll, dass jemand am Tag zuvor wegen Migräne arbeitsunfähig gewesen sein soll.“ Die neue Regelung zeige mangelndes Vertrauen gegenüber den Patienten und führe zu einer zusätzlichen Belastung im Krankheitsfall.
Als Hausärztin kritisiert Dr. Reinhardt, dass Patienten unter Generalverdacht gestellt werden: „Durch die zeitgleiche Abschaffung der telefonischen Krankschreibung müssen kranke Patienten ohne einen triftigen Grund den Weg in die Praxis auf sich nehmen. Es ist Aufgabe der Ärzte und nicht der Politik, zu entscheiden, wann ein persönlicher Besuch in der Praxis notwendig ist.“
Das Programm der Regierung enthält zudem den Plan, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Paragraf 278 StGB zu verschärfen. Dr. Braun stellt fest: „Die geplante Verschärfung ist eine klare Misstrauensbekundung der Politik gegenüber der Ärzteschaft. Wenn der Arztbesuch als Kontrollinstanz missbraucht wird, schädigt das das Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Statt mit Strafen eine Drohkulisse aufzubauen, sollte den Ärzten besser mehr Zeit verschafft werden, um sich um behandlungsbedürftige Patienten zu kümmern. Damit können Fehltage deutlich besser vermieden werden als mit zusätzlicher Bürokratie und Kontrolle.“
Termingarantie und Budgetierung passen nicht zusammen
Zusätzlich enthält der Beschluss der Koalition eine „Termingarantie Fachärzte“ im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes. „Die Termingarantie ist unter diesen Bedingungen ein unerträglicher Zwangseingriff in die unternehmerische Freiheit eines freien Berufs“, so Dr. Braun. Obwohl in einem primärärztlich gesteuerten System eigentlich keine Legitimation mehr für eine Budgetierung, also eine Begrenzung der Vergütung, der Fachärzte bestehe, werde diese gleichzeitig weiter verschärft. „Über die Termingarantie und das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren werden bei begrenztem Geld immer mehr Patienten zu den Fachärzten gesteuert“, resümiert Dr. Braun und fragt mit Blick auf die sowieso schon angespannte Versorgungssituation: „Wer soll das alles leisten?“
Die Vorstände abschließend: „Es wird Zeit, dass wieder Besonnenheit und inhaltliche Seriosität in die Gesundheitspolitik einfließen. So wird die Erhöhung der Krankheitstage einhellig mit der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung begründet.“
Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts rund 24.000 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen.