Verordnungshinweise für Psychologische Psychotherapeuten
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen seit Juni 2017 Verordnungen für Krankenhausbehandlung, Krankenbeförderung, medizinische Rehabilitation und Soziotherapie ausstellen. Darüber haben wir Sie bereits auf unserer Homepage informiert. Es gelten dieselben Regeln wie für Vertragsärzte, und es werden auch die gleichen Formulare verwendet, allerdings sind Besonderheiten beim Indikationsspektrum zu beachten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat jetzt in der Reihe „PraxisWissen“ die Broschüre Hinweise zur Verordnung für Psychotherapeuten veröffentlicht. Sie informiert über die Vorgaben, die bei der Verordnung zu beachten sind, sowie über die kürzlich vereinbarten Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten für die Verordnung der medizinischen Rehabilitation und der Soziotherapie.