Verordnung außerklinischer Intensivpflege jetzt auch per Video möglich
Seit dem 1. April 2026 ist auch die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI) per Video möglich. Um die Versorgung schwerkranker Menschen mit außerklinischer Intensivpflege weiterhin sicherzustellen, hat der G-BA die Richtlinie dahingehend angepasst.
Was Sie zur Verordnung der AKI im Rahmen der Videosprechstunde wissen müssen:
- Der Patient muss Ihnen unmittelbar persönlich bekannt sein.
Innerhalb der letzten zwölf Monate muss mindestens einmal eine unmittelbar persönliche Konsultation stattgefunden haben. - Die Verordnung im Rahmen der Videosprechstunde darf nicht als Erstverordnung erfolgen. Die verordnungsrelevante Diagnose sowie die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, die zum Fremdhilfebedarf führen, müssen Ihnen unmittelbar bekannt sein.
- Voraussetzung ist auch, dass die Erkrankung eine Verordnung im Rahmen der Videosprechstunde nicht ausschließt.
Sofern eine hinreichend sichere Beurteilung der Verordnungsvoraussetzungen im Rahmen der Videosprechstunde nicht möglich ist, muss eine persönliche Untersuchung stattfinden.
Zu Beginn der Videosprechstunde muss der Patient darauf hingewiesen werden, dass die Möglichkeiten zur Befunderhebung zum Zweck der Verordnung im Rahmen der Videosprechstunde eingeschränkt sind.
Generell gilt: Praxen sind nicht verpflichtet, Videosprechstunden anzubieten. Auch besteht für Patienten kein Anspruch auf Verordnungen im Rahmen der Videosprechstunde.
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