Terminservicestelle kommt – ab 25. Januar 2016

KV vermittelt Patienten mit dringender Überweisung Facharzttermine

Ab dem 25. Januar 2016 richtet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Terminservicestelle ein. Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit noch in der Planung.

Der Terminservice vermittelt Patienten mit einer entsprechenden Überweisung zum Facharzt innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin mit maximal vier Wochen Wartezeit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Überweisung, die den dringenden Behandlungsbedarf feststellt.

Ein Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Arzt besteht nicht. Ebenso kann die Terminservicestelle keine speziellen Terminwünsche, etwa hinsichtlich einzelner Wochentage oder Uhrzeiten, berücksichtigen. Gleichermaßen vermittelt die Terminservicestelle keine psychotherapeutischen Behandlungen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025