Rote-Hand-Briefe und Schulungsmaterial werden jetzt in Ihrer Verordnungssoftware angezeigt

PVS-Hersteller müssen diese Informationen seit 1. Oktober 2023 anbieten

Seit 1. Oktober 2023 müssen Rote-Hand-Briefe und behördlich genehmigtes Schulungsmaterial (mit dem Blaue-Hand-Symbol) in Ihrer Verordnungssoftware angezeigt werden.

Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) haben ab 1. April 2024 mit Sanktionen zu rechnen, wenn sie diese Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt haben. Optional wurden die entsprechenden Informationen in den meisten Verordnungssystemen bereits vor dem 1. Oktober 2023 angezeigt. 

Hyperlink oder Anzeige direkt im Verordnungsprogramm

Das Verordnungsprogramm muss einen Hyperlink enthalten, über den Sie auf die Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gelangen und die Informationen abrufen können. Alternativ werden diese direkt im Verordnungsprogramm angezeigt.

Mindestens sechs Monate nach Erscheinen müssen die Rote-Hand-Briefe bzw. Blaue-Hand-Schulungsmaterialien im PVS automatisch angezeigt werden. Danach sollen sie bei Bedarf in einem Archiv eingesehen werden können. Das BfArM oder das PEI können im Einzelfall auch einen hiervon abweichenden Zeitraum vorgeben.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025