Podologische Nagelspangenbehandlung: Preise werden seit Oktober in der Verordnungssoftware angezeigt

Neue Preissystematik für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 1. Oktober 2025

Nagelspangenbehandlungen können bei eingewachsenen Zehennägeln (L60.0) bei folgenden Diagnosegruppen

  • UI 1 – Unguis incarnatus Stadium 1
  • UI 2 – Unguis incarnatus Stadium 2 oder 3 

seit dem 1. Juli 2022 als Heilmittel verordnet und von Podologen durchgeführt werden. 

Neu: Anzeige von Preisen im Praxisverwaltungssystem (PVS) 

Seit dem 1. Oktober 2025 werden die Preise für die Nagelspangenbehandlung in Ihrem PVS angezeigt. Grundlage für die Abbildung der Preise in der Verordnungssoftware ist die Heilmittelpreisstammdatei des GKV-Spitzenverbandes. Hier gibt es neue Heilmittelpositionsnummern für die Nagelspangenbehandlung, die erstmals eine Abbildung der Preise in der Verordnungssoftware ermöglichen. Die bisherige Empfehlung der KVBW, beispielsweise Durchschnitts- oder Höchstpreise im PVS selbst zu hinterlegen, gilt damit nicht mehr. 

Hintergrund

Im bundesweiten Podologie-Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer gab es Anpassungen im komplexen Abrechnungssystem. Daraus resultieren Vereinfachungen in der Leistungsbeschreibung und in der Vergütung dieser podologischen Leistungen. Fünf unterschiedliche Abrechnungspositionen wurden auf zwei reduziert, unabhängig vom Spangensystem. Erfasst werden dabei neben der therapeutischen Leistung auch die Kosten für die Nagelspange.

Update folgt im Verordnungsforum 

Über die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie zur Verordnung und Durchführung von Nagelspangenbehandlungen haben wir im Verordnungsforum 64 (Januar 2023) ausführlich informiert. Eine aktualisierte Version zum Thema „Behandlungskosten“ finden Sie in Kürze in einer neuen Ausgabe des Verordnungsforums.

Letzte Aktualisierung: 09.11.2025