„Pille danach“: Verordnung auf Kassenrezept trotz fehlender Verschreibungspflicht
Wir haben Sie am 13. März 2015 darüber informiert, dass Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) mit den Wirkstoffen Ulipristal oder Levonorgestrel zum 15. März 2015 aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.
Gleichzeitig wurde mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart, dass bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Muster 16) bei Mädchen und Frauen unter 20 Jahren eine Kostenübernahme durch die GKV erfolgt.
Hierzu wurde § 24a Abs. 2 SGB V rückwirkend zum 1. März 2015 geändert. Damit hat der Gesetzgeber die Grundlage für die Verordnungsfähigkeit geschaffen.
Wie bei allen anderen Verordnungen zulasten der GKV ist eine nachträgliche Ausstellung auf Muster 16 nicht möglich.