Neues Muster 13 ab Januar 2021
Ab 1. Januar 2021 gibt es nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel – das neue Muster 13.
Bisher sind drei Formulare erforderlich: eins für Physiotherapie und Podologie (Muster 13), eins für Ergotherapie und Ernährungstherapie (Muster 18) und eins für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Muster 14). Ab 1. Januar 2021 ist nur noch ein Formular für die Heilmittelverordnung erforderlich. Ärzte kreuzen einfach an, ob sie Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie oder Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen.
Viele Formularfelder entfallen, weil die Angaben durch die neue Heilmittel-Richtlinie ab Januar nicht mehr benötigt werden, etwa Erst- und Folgeverordnung oder Begründung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls.