Jacutin® Pedicul Fluid nicht mehr verordnungsfähig
Das Medizinprodukt Jacutin® Pedicul Fluid zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall ist aus der Medizinprodukteliste (Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie) gestrichen worden. Jacutin® Pedicul Fluid ist daher seit dem 2. Dezember 2015 nicht mehr verordnungsfähig.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Medizinprodukte zur Behandlung des Kopflausbefalls überprüft und festgestellt, dass das Medizinprodukt Jacutin® Pedicul Fluid die Kriterien zur Aufnahme in die Medizinprodukteliste aufgrund des unzureichend belegten therapeutischen Nutzens nicht erfüllt.
Dieser Beschluss gilt nur für Jacutin® Pedicul Fluid. Die Liste der Medizinprodukte, die zur Behandlung des Kopflausbefalls für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörung verordnungsfähig sind, sowie alle übrigen Medizinprodukte, die gemäß Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie verordnungsfähig sind, finden Sie unter Medizinprodukte.