Förderungswürdige Leistungen ab dem 1. Quartal 2021 ohne Vorbehalt vergütet
Ab dem 1. Quartal 2021 können wir Ihre sogenannten förderungswürdigen Leistungen wieder ohne Vorbehalt ausbezahlen. Darüber informiert der Vorstand der KVBW seine Mitglieder in einer aktuellen Schnellinformation.
Zum Hintergrund
Nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als Rechtsaufsicht über die bundesweiten Krankenkassen den Honorarvertrag für das Jahr 2020 beanstandet hatte (wir berichteten »), konnte die KVBW erfolgreich einen einstweiligen Rechtsschutz vor dem Landessozialgericht beantragen. Dennoch ist das Verfahren noch nicht beendet, so dass wir die förderungswürdigen Leistungen des Jahres 2020 bisher leider nur unter Vorbehalt bis zu einer rechtskräftigen Klärung ausbezahlen konnten. Dies ist in Ihren Honorarbescheiden entsprechend vermerkt.
Für das Jahr 2021 haben wir mit den Kassenverbänden erneut die aufgeführten förderungswürdigen Leistungen im Honorarvertrag vereinbart. Das BAS hat uns nun mitgeteilt, dass es den Vertrag 2021 nicht beanstandet – eben mit der Folge, dass wir die förderungswürdigen Leistungen wieder ohne Vorbehalt vergüten können. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hatte seine Nichtbeanstandung bereits erteilt.
KVBW-spezifisch vereinbarte förderungswürdige Leistungen (u. a.)
- Leistung des Mammographie-Screenings (GOP 01759 EBM)
- Leistungen der Substitution (Abschnitt 1.8 EBM)
- belegärztliche Leistungen (Kapitel 36 EBM sowie die Leistungen nach den GOP 13311, 17370, 08410 bis 08416 EBM)
- psychiatrisches Gespräch (GOPs 14220 bis 14222, 21220, 21221 EBM)
- Förderung der onkologischen und/oder immunologischen Betreuung (GOPs 01510 bis 01512 EBM)
- nicht-ärztliche Praxisassistentinnen (GOP 03060 EBM)
- subkutane Immuntherapie (SCIT) (GOPs 30130, 30131 EBM)
- Radiologie bei onkologischen Patienten mit gesicherter Diagnose gemäß Anlage 7 BMV-Ä in der jeweils gültigen Fassung, angepasst an den jeweils gültigen ICD 10 (Abschnitt 34.2 bis 34.4 EBM bei mindestens zwei Leistungen)
- hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex (GOP 03362 EBM)
- Chronikerpauschale (GOP 03220 EBM bzw. 04220 EBM)
- U3 (GOP 01713 EBM)
- Konfirmationsdiagnostik (GOP 20327 EBM)
- Osteodensitometrie (GOP 34600 bzw. 34601 EBM)
- Geburtshilfe (GOP 08411 EBM)
- Pricktest (GOP 30111 EBM)
- Besuch im Pflegeheim (GOP 01410P bzw. 01410H und/oder 01413P)
- Behandlung des diabetischen Fußes (GOP 02311 EBM)
- Förderung der Substitution (mindestens 50 abgerechneten GOP des Abschnitts 1.8 EBM)