Fluorescein-Augentropfen – Bezug über Sprechstundenbedarf

Möglichst Rezeptur-Augentropfen statt Importe verwenden

Fluoreszein SE Thilo® Augentropfen (Wirkstoff: Fluorescein) sind seit 1. Dezember 2017 außer Vertrieb. Es besteht die Möglichkeit, Fluorescein-Augentropfen (10 ml) als Rezeptur in der Apotheke herstellen zu lassen. Bei der Verordnung von EDOs als Rezeptur hat die beliefernde Apotheke bei der AOK Baden-Württemberg Servicestelle Arzneimittelabrechnung und -prüfung in Lahr (Schwarzwaldstraße 39, 77933 Lahr; Telefax  07821 937-91292) eine Anfrage zum Abrechnungspreis zu stellen.

Import nur im Ausnahmefall mit genehmigtem Kostenvoranschlag

Nur im Ausnahmefall, wenn z. B. die zu verwendende Fluorescein-Substanz nicht den gültigen Qualitätsanforderungen entspricht, akzeptieren die Kostenträger den Import von Fluorescein-Augentropfen über Sprechstundenbedarf, solange kein vergleichbares Produkt auf dem deutschen Markt zugelassen ist. Die Belieferung solcher Import-Augentropfen muss zunächst von der AOK Baden-Württemberg genehmigt werden. Hierfür reicht die beliefernde Apotheke einen Kostenvoranschlag bei der AOK-Servicestelle Arzneimittelabrechnung und -prüfung in Lahr ein.

Um mögliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden, bitten wir Sie, nach Möglichkeit die Rezeptur-Augentropfen  zu verwenden.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025