Energiekrise: Härtefallhilfen
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten unterstützt die Bundesregierung Betroffene finanziell. Neben der Strom- und Gaspreisbremse führte die Bundesregierung zusätzlich eine Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen ein und einigte sich auf Entlastungsmaßnahmen. Nach einem Vorstoß des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg werden nun auch Hochenergiepraxen bei den Härtefallhilfen berücksichtigt.
Ob Sie die Bedingungen für eine Förderung in Bezug auf die Härtefallregelung erfüllen, können Sie in einer Schnellinformation des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg nachlesen.