Elektronische Ersatzbescheinigung jetzt bei allen Krankenkassen abrufbar

Versichertennachweis wird der Praxis direkt per KIM übermittelt

Ab sofort können Arzt- und Psychotherapiepraxen (wieder) elektronische Ersatz­bescheinigungen (eEB) über den KIM-Dienst bei den Krankenkassen anfordern, wenn Patientinnen oder Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorlegen oder diese nicht eingelesen werden kann.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Der Abruf einer eEB ist ein digitaler Versicherungsnachweis und hilft Ihnen dabei, Probleme bei der Abrechnung, Rückfragen oder Regressforderungen durch fehlende Versichertendaten zu vermeiden. Die Nutzung ist freiwillig und kann direkt über Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) erfolgen, sofern diese Funktion dort verfügbar ist.

So funktioniert es:

  • Praxen können eine eEB über KIM bei der Krankenkasse anfordern, wenn kein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt. Die eEB wird automatisch generiert und innerhalb weniger Minuten zugestellt.
  • Alternativ können Patienten über die App ihrer Krankenkasse selbst eine eEB anstoßen. In diesem Fall wird der Versicherungsnachweis automatisch per KIM an Ihre Praxis übermittelt.
  • Seit dem 1. Juli 2025 sind Krankenkassen und Praxen verpflichtet, auf diesem Weg übermittelte eEB zu empfangen und zu verarbeiten.

Papierbescheinigung weiterhin möglich

Praxen haben weiterhin die Möglichkeit, das papierbasierte Ersatzverfahren durchzuführen. Auch von der Krankenkasse ausgestellte befristete Bescheinigungen in Papierform können sie weiterhin annehmen.

Tipp: QR-Code für Ihre Praxis generieren

Die gematik bietet unter www.praxis-check-in.de/leistungserbringer ein kostenloses Tool an, mit dem Sie auf Basis Ihrer KIM-Adresse einen individuellen QR-Code für Ihre Praxis erzeugen können. Diesen QR-Code können Sie beispielsweise an Ihrer Anmeldung aushängen oder auf Ihrer Website integrieren. Patienten können so direkt, unkompliziert und fehlerfrei den Versand der eEB anstoßen.

Sollte der eEB-Abruf in Ihrem PVS nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihrer Praxissoftware.

Bei Fragen stehen Ihnen die Abrechnungsberatung sowie die IT-Beratung gerne zur Verfügung.

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KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

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Letzte Aktualisierung: 01.08.2025