DMP Brustkrebs: Änderungen bei Fortbildungsverpflichtung und Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte zum 01.01.2020
Zum 01.01.2020 kommt es zu Änderungen bei den Teilnahmevoraussetzungen und Fortbildungsverpflichtungen für Vertragsärzte beim DMP Brustkrebs. Am mit allen Kassen geschlossenen Grundvertrag wurde eine 1. Änderungsvereinbarung mit folgenden Inhalten abgeschlossen (Anpassung der Anlage 1 zum Grundvertrag):
Änderungen für alle Ärzte bei der Fortbildung
Für alle am DMP Brustkrebs teilnehmenden Ärzte gilt ab 01.01.2020 eine neue Fortbildungsverpflichtung. Demnach sind zwei Fortbildungsveranstaltungen im Jahr, die aus den Themenbereichen Mammakarzinom (Diagnostik, Strahlentherapie), Systemische adjuvante Therapie (endokrine, Chemo-, Antikörpertherapie einschließlich beeinflussbare Lebensstilfaktoren), Schmerztherapie, alternative Verfahren, supportive Therapie, Psychologische Betreuung, Nachsorge/Rehabilitative Maßnahmen kommen, gegenüber der KVBW nachzuweisen.
Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen, spezifischen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Brustkrebs (z. B. Konsensuskonferenzen) und die Fortbildung zu psychoonkologischen Fragestellungen zum 31.12.2019.
Änderungen für die Hausärzte bei den Teilnahmevoraussetzungen
An der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Vertragsärzte (Zulassung als Arzt, Allgemeinarzt, Praktischer Arzt, hausärztlich tätiger Internist) können ab 01.01.2020 am DMP Brustkrebs teilnehmen, wenn sie
- eine Zusatzweiterbildung Palliativmedizin oder
- den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Brustkrebs“ mit insgesamt 12 Punkten innerhalb von 15 Monaten vor Antragstellung nachweisen können.
Die Inhalte der Fortbildungen sollten folgende Inhalte berücksichtigen:
- Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms
- Schmerztherapie, alternative Verfahren, supportive Therapie
- Aufklärungsgespräch/Patientenberatung/Psychologische Betreuung
- Nachsorge/Rehabilitative Maßnahme bei Brustkrebs
Hausärzte, die bis einschließlich 31.12.2019 am DMP teilgenommen haben, können auch nach dem 01.01.2020 weiterhin am DMP teilnehmen. Ein erneuter Antrag auf Teilnahme bzw. eine erneute Einschreibung der Versicherten ist nicht notwendig.