Der Vorstand der KVBW kritisiert das neue Gesetz zu Apothekenleistungen

Absurdistan

Die neue Apothekengesetzgebung im Bund, für die die Beratungen in den Ausschüssen inzwischen abgeschlossen sind, geht nun mit verschiedenen Änderungsanträgen in die Verabschiedung durch den Bundestag. Aus Sicht des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zeigt das Gesetz ein weiteres Mal, welche absurden Züge das Gesundheitswesen bereits angenommen hat.

Vorstandschef Dr. Karsten Braun dazu: „Immer mehr werden Apotheken zum Pseudo-Ersatz für Arztpraxen bestimmt, die aufgrund von gesundheitspolitisch vorgegebenen schlechten Rahmenbedingungen wegbrechen. Dabei sind Apotheken dafür weder ausgebildet noch gehört dies zu ihren originären Aufgaben. Es gibt mehr als dreimal so viele Hausärzte (rund 56.000) wie Apotheken (rund 17.000) in Deutschland. Während Laboruntersuchungen in Arztpraxen engen Budgets unterliegen, sollen Apotheker künftig auch venöse Blutentnahmen und ungezielte Labordiagnostik bei Erwachsenen durchführen dürfen. Warum? Weder ist geklärt, in welchen Fällen eine Blutentnahme erfolgen soll, noch nach welchen Krankheiten das Blut überhaupt untersucht werden soll. Auch ist nicht geregelt, was mit den Ergebnissen der Blutuntersuchung passiert. Denn nur mit Blutwerten kann der Patient nichts anfangen. Die ungezielte Schrotschussdiagnostik in Apotheken, deren Ergebnisse dann der Arzt erläutern soll, wird Arztpraxen unnötig belasten.“ Braun weiter: „Das ergibt alles überhaupt keinen Sinn. Es ärgert mich zudem, weil gerade ein Spargesetz durch den Bundestag gejagt wird und hier Kosten in den Apotheken produziert werden, die keinen Nutzen für die Versorgung stiften.“

Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten finden

Braun nennt ein weiteres Beispiel für die Fehlentwicklung im Gesundheitswesen: „Zum Leistungskatalog der Apotheken gehört neuerdings auch die Unterstützung von Patientinnen und Patienten bei der Inanspruchnahme telemedizinischer Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte. Absurd ist aber, dass Apotheken für diese Hilfestellung – etwa beim Bedienen eines Tablets durch einen Patienten, der seinen eigenen Hausarzt kontaktiert, bei dem er im selben Quartal schon vorstellig war – bis zu sechsmal höher vergütet werden als die Ärztinnen und Ärzte, die die eigentliche telemedizinische Beratung erbringen. Selbst bei unbekannten Patienten liegt die Beratungsvergütung des Arztes regelhaft unter der Vergütung für die Unterstützung in Apotheken. Für Impfungen erhalten Apotheken ebenfalls höhere Vergütungen als Praxen. Das ist alles niemandem mehr zu erklären.“

Der Vorstandschef abschließend: „Es wird Zeit, dass wir endlich klare Strukturen und Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen finden und Leistungen dort ansiedeln, wo sie am sinnvollsten und kostengünstigsten erbracht werden können. Die Gesundheitspolitik geht gerade in eine falsche Richtung.“
 

Letzte Aktualisierung: 19.05.2026