Bundesweite Clearingstelle für Streitigkeiten mit Unfallversicherungsträgern geschaffen

Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger: Änderungen zum 1. Januar 2018

Der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ist zum 1. Januar 2018 geändert worden. Neben Hinweisen auf neue Formtexte wurde mit Paragraf 66 eine neue, bundesweite Clearingstelle geschaffen. Sie löst die landesweiten Schlichtungsstellen ab.

Die Clearingstelle steht ab sofort für Streitigkeiten, die sich aus Abrechnungsfragen oder aus dem Vertrag ergeben, für Ärzte, Psychotherapeuten und Unfallversicherungsträger zur Verfügung. Neu ist, dass jetzt auch direkt der Arzt beziehungsweise Psychotherapeut antragsberechtigt ist (bisher: Kassenärztliche Vereinigungen oder Landesverband der Unfallversicherungsträger).

Kontakt zur Clearingstelle

Die Clearingstelle ist für Ärzte und Psychotherapeuten erreichbar

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025