Bei beruflicher Indikation: Zwei Masern-Impfungen auf GKV
Ab sofort können Patienten bei beruflicher Indikation zweimal zulasten der GKV gegen Masern geimpft werden. Gleiches gilt für die berufliche Mumpsimpfung und auch bei den beruflichen Röteln- und Varizellen-Impfungen gab es kleinere Änderungen. So sollen nun beruflich gefährdete Frauen zweimal gegen Röteln, Männer weiterhin einmal gegen Röteln geimpft werden.
Zum Erlangen eines Impfschutzes gegen Masern, Mumps oder Röteln wird die Impfung künftig immer mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff (bei gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-Impfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff) durchgeführt. Der MMR-Impfstoff kann auch bei bestehender Immunität gegen eine der Erkrankungen eingesetzt werden.
Berufsgruppen klarer benannt
Außerdem werden die Berufsfelder klarer definiert und erweitert, für die Masern-Impfungen zulasten der GKV möglich sind. Nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) haben in folgenden Tätigkeitsbereichen einen Anspruch auf zwei MMR-Impfdosen:
- Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Auch die Tätigkeitsbereiche für berufliche Impfungen gegen Mumps, Röteln und Varizellen wurden angepasst. Sie finden sie in unserem FAQ Schutzimpfungen. Dort und im aktualisierten Merkblatt Masernschutzgesetz können Sie auch Definitionen zu den Begriffen „Medizinische Einrichtung“, „Einrichtungen der Pflege“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“ nachlesen.
STIKO empfiehlt zwei Impfdosen
Seit Januar empfiehlt die STIKO bei beruflicher Indikation für eine Masern-Impfung zwei Impfdosen. Zuvor war nur eine Impfdosis erforderlich. Die STIKO-Empfehlung wurde bereits im Masernschutzgesetz, das Anfang März in Kraft getreten ist, berücksichtigt. Durch die Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie können nun bei beruflicher Indikation beide Impfungen zulasten der GKV durchgeführt werden und nicht nur eine.
Dokumente zum Download
- Merkblatt Masernimpfung und Masernschutzgesetz
- Impfziffern und Bezugswege
- Schutzimpfungs-Richtlinie Anlage 1
Externe Links
Direktkontakt
- Verordnungsberatung Heil- und Hilfsmittel
- 0711 7875-3669
- verordnungsberatung@kvbawue.de
-
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr