AU-Bescheinigung: Ärzte dürfen jetzt bis zu drei Tage rückdatieren

Vertragsärzte dürfen den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatieren. Bislang waren zwei Tage vorgesehen. Die geänderte AU-Richtlinie trat am Freitag in Kraft. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sah bisher vor, dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen.

Um zu gewährleisten, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung (rückwirkend) bescheinigt werden kann – zum Beispiel für das Wochenende – war eine Anpassung der Richtlinie erforderlich. Daraufhin wurde der Zeitraum ausgedehnt. Ab dem 4. März 2016 ist es nunmehr möglich, dass der Vertragsarzt den Beginn der Arbeitsunfähigkeit drei Tage rückdatieren darf.

Der G-BA hatte die AU-Richtlinie am 17. Dezember 2015 geändert. Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nicht beanstandet. Der Beschluss wurde am 3. März im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab dem 4. März gilt die neue Frist für die Rückdatierung.

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025