Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Höchstmengen bei Morphin und Methadon wurden heraufgesetzt

Die Höchstverschreibungsmengen von Levomethadon, Methadon und Morphin, die ein Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben darf, wurden um 20 Prozent heraufgesetzt und damit den therapeutisch notwendigen Dosierungen angepasst.

Bei den drei folgenden Betäubungsmitteln gelten folgende neue Höchstmengen (in Klammern die alten Höchstmengen):

  • Levomethadon 1.800 mg (1.500 mg)
  • Methadon 3.600 mg (3.000 mg)
  • Morphin 24.000 mg (20.000 mg).

Die Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist Teil der 30. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (30. BtMÄndV), die am 21. November 2015 in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesopiumstelle.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025