Änderung der Abrechnungsrichtlinie zum Oktober 2018

Präzisierungen im Bereich der Notfalldienstabrechnung

Ab 1. Oktober 2018 gilt die geänderte Abrechnungsrichtlinie, die die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg in ihrer Sitzung am 11. Juli 2018 beschlossen hat.

Hintergrund der Anpassung sind aktuelle Vorgaben für die Online-Abrechnung sowie Präzisierungen im Bereich der Notfalldienstabrechnung. Unter anderem wurde aufgenommen, dass im Rahmen der Notfallbehandlung und des organisierten Notfalldienstes ausschließlich Leistungen abgerechnet oder beauftragt werden können, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erkrankung oder Verletzung stehen und mit Behandlungsrelevanz taggleich zur Diagnostik und Therapie des Notfalls erforderlich sind.

Die Abrechungsrichtlinie regelt die Einzelheiten der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen innerhalb der KV Baden-Württemberg.

Eine detaillierte Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Regelungen finden Sie auf den Seiten 33 und 34 im aktuellen Rundschreiben.

Dokumente zum Download

Direktkontakt

Abrechnungsberatung
0711 7875-3397

KIM als sicheren Übertragungsweg zur KVBW nutzen

Verwenden Sie KIM-E-Mails als vertraulichen Kommunikationskanal, wenn Sie besonders schützenswerte Daten (mit Personenbezug) verschlüsselt an die KVBW übermitteln möchten (z. B. Schriftverkehr zu Genehmigungsverfahren, Dokumentations­prüfungen, Honorarunterlagen, Praxiskennzahlen, Angebote zur IT-Ausstattung).

KIM-E-Mails können Sie einfach und sicher aus Ihrem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Client-Modul innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versenden. 

Wichtig: Damit Nachrichten bei einem KIM-Adressaten ankommen, müssen diese als KIM-E-Mail innerhalb der TI übermittelt werden (funktioniert nicht aus dem freien Internet).

  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025