Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Vertreterversammlung der KVBW nimmt mit großer Sorge die Entscheidung einer Mehrheit der Länder zur Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (BEEP) zur Kenntnis.
Unter dem Einfluss kommunaler und landkreisbezogener Interessen wurde ein zentraler Baustein zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) blockiert. Dies geschah trotz der dramatisch angespannten Finanzlage der GKV und trotz der seit Jahren bekannten Notwendigkeit struktureller Reformen im Krankenhaussektor. Hingegen fehlen weiterhin Mittel zur Stärkung der ambulanten Versorgung, etwa für eine Entbudgetierung fachärztlicher Leistungen.
Die Vertreterversammlung der KVBW stellt fest:
- Das Verhalten der Länder, unter dem Druck der Landkreise und kommunalen Krankenhausstrukturen kurzfristige Interessen vor gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu stellen, verhindert notwendige Reformschritte.
- Anstatt die überfällige Transformation der Krankenhauslandschaft konsequent zu unterstützen, wird erneut auf Zeit gespielt – zulasten der Finanzstabilität der GKV, der Beitragszahler und der Funktionsfähigkeit der ambulanten Versorgung.
- Die Aussetzung der geplanten moderaten Ausgabenbegrenzung im Krankenhausbereich untergräbt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses und des Bundestages. Sie verhindert die dringend notwendige Entlastung der GKV, die bereits im kommenden Jahr Mehrkosten von über acht Milliarden Euro im Krankenhausbereich erwartet. Jede Verzögerung bei der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung gefährdet die Versorgungssicherheit.
- Die ambulante Ärzteschaft hat bereits wesentlich zur Stabilisierung des Gesundheitswesens beigetragen. Eine Verschärfung der GKV-Finanzkrise wird zusätzlichen Druck auf Honorarentwicklung und Praxisfinanzierung ausüben.
- Weitere Beitragserhöhungen gefährden die Akzeptanz des solidarischen Systems.
Die Vertreterversammlung der KVBW fordert:
- Die Blockadehaltung im Bundesrat aufzugeben.
- Notwendige Strukturreformen nicht länger zu verzögern.
- Gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
- Die ambulante Versorgung bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen und finanziell zu stärken.
- Einen verbindlichen Transformationsplan für die Krankenhauslandschaft vorzulegen.
Reformunwilligkeit, kurzfristige taktische Manöver und das Nachgeben gegenüber Einzelinteressen gefährden die Stabilität des Gesundheitswesens. Die Vertreterversammlung der KVBW erwartet abgestimmtes, verantwortungsvolles Handeln.