Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung: Zehn zusätzliche Weiterbildungsstellen für 2026 gesichert

Erweiterungsvereinbarung mit KVBW geschlossen

Das Land Baden-Württemberg setzt ein klares Zeichen für die Zukunft der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Versorgung: Mit der nun unterzeichneten Erweiterungsvereinbarung zwischen dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) finanziert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zehn zusätzliche Weiterbildungsstellen für angehende Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte im ambulanten Bereich. Ziel der Initiative ist es, mehr Nachwuchs für die ambulante Pädiatrie zu gewinnen, insbesondere in ländlichen Regionen und in Gebieten mit drohender Unterversorgung. Die Förderung beginnt im Jahr 2026 und schließt eine bestehende Finanzierungslücke, die durch bundesrechtliche Vorgaben entstanden ist.

Bund soll nicht von seiner Verantwortung befreit werden

Minister Manne Lucha: „Kinder und Jugendliche brauchen eine verlässliche medizinische Versorgung – wohnortnah und flächendeckend. Mit den zusätzlichen Weiterbildungsstellen investieren wir gezielt in die Zukunft der ambulanten Pädiatrie und unterstützen junge Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Weg in die Niederlassung. Gleichzeitig entlasten wir Praxen, die bereit sind, Verantwortung für die Weiterbildung zu übernehmen. Das soll den Bund jedoch nicht von seiner Verantwortung befreien, das Kontingent für die pädiatrischen Weiterbildungsstellen aufzuheben. Hierfür werde ich mich natürlich auch weiterhin einsetzen.“

Dr. Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBW: „Wir sind sehr dankbar, dass das Land sich hier weiterhin engagiert. Die Erfahrung zeigt, dass die Förderung der Weiterbildung eine erfolgreiche Maßnahme darstellt, um junge Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit in einer Praxis zu gewinnen. Wir bedauern, dass der Bund sich hier bisher nicht bewegt hat und die Zahl der Weiterbildungsstellen auch bei den Kinder- und Jugendärzten unverändert begrenzt hat. Umso wichtiger ist es, dass wir weiterhin auf das Land zählen können.“

Hintergrund der Vereinbarung ist, dass das bundesgesetzlich vorgesehene Kontingent für fachärztliche Weiterbildungsförderung in Baden-Württemberg bereits beinahe vollständig ausgeschöpft ist. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin konnten zuletzt viele Anträge nicht mehr bewilligt werden. Das Land überbrückt diese Situation nun mit Landesmitteln und erwartet, dass der Bund die Kontingentierung der kinder- und jugendärztliche Weiterbildung alsbald aufhebt. Das Land hat bereits entsprechende Initiativen in die Gesundheitsministerkonferenz und den Bundesrat eingebracht. Bislang ist die Bundesregierung den entsprechenden Aufforderungen der Länder noch nicht gefolgt.

Bis zu 696.000 Euro stehen für die Finanzierung zur Verfügung

Die geförderten Stellen richten sich insbesondere an Ärztinnen und Ärzte im letzten Abschnitt ihrer fachärztlichen Weiterbildung. Durch die Tätigkeit in kinderärztlichen Praxen sammeln sie wertvolle Praxiserfahrung und lernen die ambulante Versorgung aus erster Hand kennen. Dies führt häufig dazu, dass sie sich im Anschluss für eine dauerhafte Tätigkeit in diesem Bereich entscheiden.

Für die Finanzierung stellt das Land Baden-Württemberg bis zu 696.000 Euro zur Verfügung. Die KVBW übernimmt die Umsetzung, das Bewerbungsverfahren sowie die bedarfsgerechte Verteilung der Stellen, wobei ländliche Räume und unterversorgte Regionen vorrangig berücksichtigt werden.

Mit der Vereinbarung unterstreichen Land und KVBW ihr gemeinsames Ziel, die ambulante medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern – durch konkrete Maßnahmen, partnerschaftliche Zusammenarbeit und gezielte Investitionen in den ärztlichen Nachwuchs.