SSB-Regress – Nein danke!
Service zum Sprechstundenbedarf
Wir prüfen Ihre Mittel für den Sprechstundenbedarf (SSB) auf Richtigkeit
Um spätere Regresse zu vermeiden, bieten Ihnen die Mitarbeiter unseres SSB-Teams diesen Service. Hierzu füllen Sie einfach das Formular unten auf dieser Seite aus.
Unbedingt notwendig dafür: die Pharmazentralnummer (PZN) des jeweiligen Mittels, die Sie auf der Verpackung des Arzneimittels, Medizinprodukts oder Verbandstoffs direkt unterhalb des Strichcodes finden.
Hinweis zum Online-Tool
Nur die bisher tatsächlich als Sprechstundenbedarf verordneten Mittel können im Online-Tool auf Ihre Verordnungsfähigkeit geprüft werden. Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir verweisen dazu auf unseren Haftungsausschluss.
Onlinetool: SSB-Regress – Nein danke!
Dieses Mittel dürfen Sie als SSB verordnen. Beachten Sie die Einschränkungen der Anlage 1 SpBV (Liste zulässiger Mittel) sowie wirtschaftliche Mengen/Packungsgrößen.
Diesen Impfstoff dürfen Sie über den SSB beziehen. Prüfen Sie trotzdem den Impfanspruch des Patienten, um Regresse zu vermeiden.
Dieses Mittel darf nur von bestimmten Fachgruppen oder bei ambulanten Operationen als SSB verordnet werden.
Dieses Mittel ist aktuell kein SSB. Regressgefahr!
Diesen Impfstoff dürfen Sie aktuell nicht über den SSB beziehen. Regressgefahr! Prüfen Sie den Impfanspruch des Patienten, ggf. ist ein alternativer Bezugsweg möglich.
Dieses Mittel wurde noch nicht erfasst.
Fragen dazu?
Falls Ihnen der Schnellabgleich nicht das gewünschte Ergebnis liefert, können unsere Fachberaterinnen für Sie nach sprechstundenbedarfskonformen Alternativen suchen.
Schicken Sie uns dazu Ihre Liste über den Sendebutton „Zur Rückfrage an KV“ rechts unten im Onlinetool oder kontaktieren Sie unser Team des Sprechstundenbedarfs, um Ihre Anfrage individuell zu klären:
- Auskunft zu Sprechstundenbedarf
- 0711 7875-3660
- sprechstundenbedarf@kvbawue.de
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
- Verordnungsberatung Impfungen
- 0711 7875-3690
- verordnungsberatung@kvbawue.de
- Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
- Nur Fachberatung. Keine Patientenanfragen!
Bitte beachten Sie
Auch im Sprechstundenbedarf dürfen Sie Arzneimittel nur entsprechend ihrer zugelassenen Indikation einsetzen
(kein Off-Label-Use!).