Sprechstundenbedarf
Rational und wirtschaftlich verordnen
Als Sprechstundenbedarf gelten nur Arzneistoffe, Verbandmittel oder medizinisch-technische Mittel, die bei mehr als einem Patienten regelmäßig mit nur einem geringen Teil einer Einzelpackung in Ihren Behandlungsräumen bzw. bei Hausbesuchen angewendet werden und/oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen.
Corona-Schnelltests sind kein Sprechstundenbedarf
Die Point-of-Care-Tests (PoC-Tests) für Patienten und Praxispersonal müssen Praxen selbst beschaffen (Apotheke bzw. Großhandel). Schnelltests sind nicht über den Sprechstundenbedarf zu beziehen (Vorsicht: Regressgefahr!), sondern nach TestV als Sachkosten (Pseudo-GOP 88312 mit Eurobetrag, max. 9 Euro) abrechenbar bzw. mit der GOP 99548 abgegolten bei Tests für Lehrer und Erzieher.
Liste der zulässigen Mittel Sprechstundenbedarf
Ausschließlich die in Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV) gelisteten Wirkstoffe in den jeweiligen Darreichungsformen sowie die dort aufgeführten medizinischtechnischen Produkte und Verbandstoffe sind verordnungsfähig. Die Kostenträger beanstanden regelmäßig Verordnungen von Mitteln, die in der SSB-Positivliste nicht ausdrücklich vorgesehen sind, und stellen Regressforderungen.
Sprechstundenbedarf – ja oder nein?
Entscheidungskriterien
- Patient laut § 1, Abs. 2 SpBV anspruchsberechtigt?
- Mittel noch nicht mit der abgerechneten EBM-Leistung abgegolten?
- Mittel nicht für Einzelpatient oder im Rahmen einer Serienbehandlung eingesetzt?
- Mittel in der Anlage 1 SpBV enthalten?
Praktischer Entscheidungsleitfaden Verordnungen über Sprechstundenbedarf
Korrektes Ausstellen der Sprechstundenbedarfsverordnung
- Kostenträgerkennung (Kostenträger-IK) entsprechend des Praxissitzes.
Freiburg (BSNR beginnt mit 57, 58 oder 59) IK 10 8095249 Karlsruhe (BSNR beginnt mit 52, 53, 54 oder 56) IK 10 7018414 Reutlingen (BSNR beginnt mit 62) IK 10 7815807 Stuttgart (BSNR beginnt mit 61) IK 10 7815727 - im Namensfeld „SSB BW“ eintragen
- wichtige Punkte beim Ausstellen des Rezepts: Ausfüllhilfe SSB-Rezept.
Regresse vermeiden
Vorsicht ist geboten bei Materialien, die nicht über Sprechstundenbedarf bezogen werden dürfen (unzulässiger SSB) oder Anforderung unwirtschaftlicher Packungsgrößen oder überhöhter Mengen (unwirtschaftlicher SSB). Als Vertragsarzt in Baden-Württemberg erhalten Sie mit dem Honorarversand die Fehlerliste Verordnungen (siehe Verordnungstatistiken), die Ihnen zeigt, welche Mittel, die Sie als SSB verordnet haben, die Krankenkassen potentiell beanstanden. Verordnungs-Hitlisten der regressgefährdeten Mittel sind unter Positiv-/Negativlisten abrufbar.
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir in einem Fragen-Antworten-Katalog zusammengefasst, den wir ständig aktualisisieren: FAQ.
Serviceangebote zum Thema Sprechstundenbedarf
Über Änderungen, die den Bereich Sprechstundenbedarf betreffen, informiert die Schnellinfo SSB per E-Mail. Um sich dafür zu registrieren genügt eine formlose E-Mail mit Betreff 'Schnellinfo SSB' an sprechstundenbedarf@kvbawue.de.
Das Seminar „Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr” für Ärzte und Praxismitarbeiter vermittelt anhand praktischer Beispiele, was bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf zu beachten ist. Mehr dazu unter: Seminarkalender.
Wir prüfen individuell Ihren Sprechstundenbedarf auf Übereinstimmung mit der Anlage 1 SpBV. Nutzen Sie hierzu das Onlinetool „SSB-Regress: nein danke!”.
Aktuelle Nachrichten zur Verordnung von Sprechstundenbedarf
Über Neuerungen im Bereich Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel sowie aktuelle praxisrelevante Informationen zu den Verordnungsmodalitäten informieren wir Sie in der Rubrik Nachrichten zum Praxisalltag. Weitere Informationen zum Thema Sprechstundenbedarf lesen Sie in unserer Publikation Verordnungsforum.