Xevudy inzwischen in öffentlichen Apotheken erhältlich

Abrechnungsmöglichkeit über GOP 88400/88402/88403 läuft aus

Xevudy® (Sotrovimab) kann zwischenzeitlich über öffentliche Apotheken als regulären Vertriebsweg bezogen werden. Die Verordnung erfolgt dann zulasten der jeweiligen Krankenkasse (Muster-16-Einzelverordnung auf Name des Patienten). Behandlungs­leistungen bei COVID-19-Patienten, die sich aus der Anwendung eines über den regulären Bezugsweg erhaltenen Arzneimittels ergeben, werden bislang nicht eigens vergütet. Die Beratungen hierzu dauern noch an.

Restbestände bei Stern- und Satellitenapotheken

In vereinzelten Fällen können noch Bestände über Stern- und Satellitenapotheken abgerufen werden, die über den Bund beschafft worden sind. Die Arzneimittel werden bis spätestens April 2023 verfallen und sollen daher vorrangig angewendet werden. Bei diesem Bezugsweg ist die Abrechnung über die GOPs 88400, 88402 und 88403 gemäß Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV) weiterhin gegeben.

Monoklonale Antikörpertherapie mit Xevudy®

Xevudy® (Sotrovimab) ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen mit COVID-19-Infektion, die keine Sauerstoff-Supplementierung benötigen und die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Aufgrund der reduzierten Wirksamkeit gegen die derzeit vorherrschenden Omikron-Subtypen ist aktuell von einer Monotherapie mit einem monoklonalen Antikörper abzuraten. Gegebenenfalls kann im Einzelfall eine Kombination mit anderen Virustatika bei Patienten mit relevanter Immunsuppression und/oder prolongierter Virus­aus­scheid­ung erwogen werden. Publizierte Daten für die Kombinationstherapie liegen jedoch nicht vor.