Weitere Fachärzte dürfen psychiatrische häusliche Krankenpflege verordnen

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie wurde im Januar 2023 erweitert

Fachärzte  mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie dürfen die Verordnung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege (pHKP) nun ohne zeitliche Einschränkungen vornehmen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie ist am 12. Januar in Kraft getreten.

Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie durften eine psychiatrische häusliche Krankenpflege einem Patienten bisher nur eingeschränkt für die Dauer von maximal sechs Wochen verordnen. Hierfür musste eine gesicherte Diagnose vorliegen, die nicht älter als vier Monate sein durfte. 

Hausärzte dürfen weiterhin nur eingeschränkt pHKP verordnen

Psychiatrische häusliche Krankenpflege darf von Fachärzten mehrerer Fachrichtungen (z. B. Psychiatrie) sowie von Psychologischen Psychotherapeuten verordnet werden. Hausärzte dürfen dies allerdings weiterhin nur für die Höchstdauer von 6 Wochen unter der Voraussetzung, dass eine gesicherte fachärztliche Diagnose vorliegt (nicht älter als 4 Monate).

Ziel  der Verordnungsmöglichkeit ist es, psychisch erkrankte Menschen mithilfe eines psychiatrischen Pflegeteams, zügig in die fachärztliche Behandlung überleiten zu können. Dies kann insbesondere zur Überbrückung nach einem stationären Aufenthalt sinnvoll sein. Durch die psychiatrische häusliche Krankenpflege können psychisch schwer erkrankte Patienten weiterhin in ihrer Häuslichkeit versorgt werden.