Rehasport und Funktionstraining: aktualisiertes Formular ab Januar 2023

Kohlhammer-Verlag schickt Erstausstattungspaket

Zum 1. Januar 2023 wird das Formular zur Verordnung von Rehabilitationssport (Muster 56, Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport/Funktionstraining) inhaltlich überarbeitet und übersichtlicher gestaltet.

Hintergrund der Aktualisierung ist die zuletzt, mit Wirkung zum 1. Januar 2022, erfolgte Änderung der Rahmenvereinbarung „Rehabilitationssport und Funktionstraining“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Ein Fokus dieser Aktualisierung der BAR-Rahmenvereinbarung lag unter anderem auf dem Rehabilitationssport für Menschen mit chronischen Herzerkrankungen oder Herzinsuffizienz (Herzsport), außerdem standen die Änderungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Erweiterung und Ergänzung von Erkrankungen

Bei der Liste der Erkrankungen mit erweitertem Leistungsumfang (120 Übungseinheiten) im Zusammenhang mit Rehabilitationssport werden dementielle Syndrome, Diabetes mellitus und eine mittelgradige Intelligenzminderung hinzugefügt.
Diese Liste der Erkrankungen ist nicht mehr abschließend, sodass die Formulierung „insbesondere bei folgenden Krankheiten …“ ergänzt wurde. Sie haben daher die Möglichkeit, vergleichbare Erkrankungen im Feld „andere vergl. Krankheit(en) (vgl. Diagnose/Nebendiagnose)“ kenntlich zu machen. 

Herzinsuffizienzgruppen und die Anwesenheit eines Arztes

Neben der Verordnungsmöglichkeit einer Herzsportgruppe besteht die Möglichkeit für eine Verordnung einer speziellen Herzinsuffizienzgruppe. Das betrifft Patienten mit hohem vaskulärem Risiko, bei denen bereits geringe körperliche Belastungen zu Erschöpfung, Herzrhythmusstörungen, Luftnot oder Angina pectoris führen können. Anders als bei Herzsportgruppen, bei denen keine ständige ärztliche Anwesenheit mehr erforderlich ist, muss bei Herzinsuffizienzgruppen während der Übungsveranstaltungen ständig ein Arzt persönlich anwesend sein.

Aktualisierungen auf Muster 56 

  • Neu ist die verpflichtende Angabe von ICD-10-Codes (Angabe der verordnungsrelevanten Diagnose und ggf. einer Nebendiagnose als ICD-10-GM).
  • Die Verordnung von Rehabilitationssport in Herz- und Herzinsuffizienzgruppen wurde auf dem Verordnungsmuster optisch klarer gegliedert.
  • Die Angabe der empfohlenen Anzahl Übungseinheiten pro Woche erfolgt, wie bisher, getrennt nach Rehabilitationssport und Funktionstraining (als Trocken- oder Wassergymnastik). Beim Funktionstraining kann zudem die Kombination aus Wasser- und Trockengymnastik empfohlen werden.

Bisheriges Formular ungültig

Da eine Stichtagsregelung gilt, muss das neue Muster 56 ab dem 1. Januar 2023 eingesetzt werden. Es löst das bisher gültige Formular (Stand 7.2018) ab. Arztpraxen, welche bisher das Muster 56 beim Kohlhammer-Verlag bestellt haben, erhalten automatisch ein Erstausstattungspaket. Dieses wird voraussichtlich bis Mitte Dezember 2022 versandt werden. Vernichten Sie dann die bisher verwendeten Formulare. Sie dürfen nicht aufgebraucht werden. Das Muster 56 wird auch in der Verordnungssoftware zum 1. Januar 2023 aktualisiert.
Bis zum 31. Dezember 2022 ausgestellte Verordnungen behalten für den Antrag auf Genehmigung bei der Krankenkasse ihre Gültigkeit.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Verordnungsberatung zur Verfügung (siehe Direktkontakt).