Poolärzte
Formulare und Informationen für Poolärzte im ärztlichen Notfalldienst
Sie möchten freiwillig am ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg teilnehmen? Ärzte, die nicht zum Notfalldienst verpflichtet sind (Privatärzte, Ärzte aus anderen KVen, Krankenhausärzte, angestellte Ärzte), können unter bestimmten Voraussetzungen auf selbstständiger Basis Notfalldienste übernehmen.
Voraussetzungen für die selbstständige Teilnahme als Poolarzt
- Approbation
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 3.000.000 Euro für Personen und Sachschäden sowie die freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 75 Abs 1b SGB V)
- polizeiliches Führungszeugnis (Privatführungszeugnis – Belegart N)
- Facharztweiterbildung (abgeschlossen bzw. letztes Weiterbildungsjahr)
- Abschluss einer Vereinbarung mit der KVBW zur Anerkennung der geltenden Teilnahmebestimmungen
- Vergabe einer LANR (NFD-Status) durch die KVBW zur Abrechnung erbrachter GKV-Leistungen
Nach § 4 Abs. 7 Satz 1 und 2 der Notfalldienstordnung (NFD-O) sollte der Arzt eine abgeschlossene Weiterbildung nachweisen können oder sich im letzten Jahr der Weiterbildung befinden. In Ausnahmefällen kann auch einem Arzt mit mindestens zwei Jahren klinischer Tätigkeit die selbstständige Teilnahme am Notfalldienst gestattet werden, wenn sich der jeweilige Verantwortliche nach § 2 Abs. 6 NFD-O, der Kreisbeauftragte oder die KVBW von der Qualifikation des Arztes überzeugt hat.
Verfahren für die Registrierung als Poolarzt
- Die Interessenbekundung und ein ausführlicher tabellarischer Lebenslauf werden an die KVBW Bezirksdirektion Freiburg, Geschäftsbereich Notfalldienst und neue Versorgungsformen, Sachgebiet Datenmanagement, gesendet. Die Interessenbekundung begründet keinen Anspruch des Arztes auf Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst. Es handelt sich um eine unverbindliche Interessenbekundung an der Aufnahme in eine Liste von Poolärzten.
- Sofern ein aktueller Bedarf zur Aufnahme eines Poolarztes im gewünschten Notfalldienstbereich besteht, werden die Unterlagen an die jeweiligen Kreis- und Notfallpraxisbeauftragten zur Prüfung weitergeleitet. Gegebenenfalls laden diese Sie zu einem persönlichen Gespräch ein.
- Nach positiver Rückmeldung des Kreis- bzw. Notfallpraxisbeauftragten wird das Antragsverfahren durch die Verwaltung der KVBW, Geschäftsbereich Notfalldienst und neue Versorgungsformen, eingeleitet.
- Die Antragsunterlagen zur selbstständigen Teilnahme am organisierten ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst werden an den Interessenten versandt.
- Sobald alle Antragsunterlagen vollständig eingereicht worden und alle Voraussetzungen für die Teilnahme als Poolarzt gegeben sind, wird das Verfahren zur Unterzeichnung der Poolarzt-Vereinbarung zwischen dem Arzt und der KVBW eingeleitet. In der Poolarzt-Vereinbarung sind die weiteren Teilnahmebedingungen geregelt. Der Poolarzt erkennt im Rahmen der selbstständigen Teilnahme am Notfalldienst alle für die Vertragsärzte geltenden Bestimmungen an.
- Mit Abschluss der Poolarzt-Vereinbarung vergibt die KVBW zur Berechtigung der selbstständigen Teilnahme am Notfalldienst eine LANR (NFD-Status) an den Poolarzt. Zudem erhält der Poolarzt die Zugangsdaten zum Mitgliederportal. Darüber erreicht er auch das Dienstplanungsprogramm BD-Online.