Poolärzte

Informationen für Vertreter im ärztlichen Notfalldienst

Vorerst kein Poolarzt-Status mehr

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) haben wir mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst beendet. Bis zur Urteilsbegründung gilt die sogenannte „Notbremse“. Das bedeutet, dass wir als Übergangslösung in den ersten drei bis vier Monaten nach dem Urteil ausschließlich Arztsitzinhaber (zugelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte) oder vom MVZ zur Dienstübernahme bestimmte angestellte Ärzte im Dienstplan  zum Dienst einteilen.

Alle Poolarztvereinbarungen wurden formal beendet, die Dienste aus dem Dienstplan genommen und der Zugriff auf BD-Online beendet. Wir bedauern diesen gravierenden Einschnitt und sind dankbar für Ihren bisherigen Einsatz.

Vertragsärzte als Vertreter im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Wenn Sie selbst Vertragsärztin oder Vertragsarzt sind, besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, sowohl innerhalb als auch außerhalb Ihres eigenen Notfalldienstbereichs Notdienste vertretungsweise für Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen. Das bisherige Poolarzt-Team steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt Sie dabei, die gewünschten Notfalldienstbereiche in BD-Online für Sie freizuschalten. Wenden Sie sich gerne per E-Mail an uns.

Direktkontakt

Team BSG-Urteil Poolarztstatus
  • Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Letzte Aktualisierung: 28.10.2023