Förderung der Weiterbildung
Unterstützung auf dem Weg zum Facharzt
Niedergelassene Ärzte können einen Zuschuss beantragen, um Weiterbildungsassistenten anstellen, weiterbilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zahlen zu können. Die KV Baden-Württemberg fördert die Weiterbildung zum Facharzt mit einem finanziellen Zuschuss für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung.
Fakten zur Weiterbildungsförderung:
- monatlich 5.400 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung
- Antrag rechtzeitig vor Beginn des Weiterbildungsabschnittes stellen
- rückwirkende Förderung ausgeschlossen
Grundlage ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf Bundesebene:
Förderrichtlinie
Alle Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen in Baden-Württemberg können Sie in den Förderrichtlinien der KVBW nachlesen:
Förderfähige Facharztgruppen
- Allgemeinmediziner
- Augenärzte
- Frauenärzte
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Hautärzte
- Orthopäden
- Nervenärzte
- Chirurgen
- ärztliche Psychotherapeuten
- Urologen
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Innere Medizin und Angiologie
Vergabe der Förderstellen
Die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses gewähren wir auf Antrag des Praxisinhabers, wenn dieser eine vorhandene Weiterbildungsstelle in einem der genannten Fachgebiete mit einem geeigneten Bewerber besetzen kann. Für die erforderlichen Anträge und Nachweise stehen unten Vordrucke zum Download zur Verfügung.
Bei der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (Hausarzt) besteht derzeit eine bundesweite Begrenzung von 7.500 Förderstellen. Für die ambulante Weiterbildung in den übrigen Fachgebieten stehen in Baden-Württemberg 267 Förderstellen zur Verfügung.
Förderstellen 2023 bereits zeitweise ausgeschöpft
Bitte beachten sie, dass die Förderstellen der weiteren Fachgruppen im Jahr 2023 bereits zeitweise ausgeschöpft sind und daher die Vergabe der Förderstellen anhand der Vergabekriterien erfolgen muss!
Hierbei wird unter allen vollständig eingegangenen Anträgen im fachärztlichen Bereich eine Auswahlentscheidung getroffen. Die Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Weiterbildung.
Antrag auf Förderung eines Arztes in Weiterbildung
Hinweis: Eine Förderung in den förderungsfähigen Facharztgruppen kann nur für solche Praxen erfolgen, die überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sind.
Rechtsformänderung der weiterbildenden Praxis bei laufender Förderung
Weiterbildungsbörse der KVBW
Die KV Baden-Württemberg bietet eine kostenlose Online-Börse an. Suchen Sie nach einem passenden Assistenten in unserer Weiterbildungsbörse oder Inserieren Sie eine freie Weiterbildungsstelle.