Ärztliche Untersuchung für Kita-Tauglichkeit entfällt

Entlastung für Kinder- und Jugendarztpraxen

Dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ist es gelungen, die Kinder- und Jugendarztpraxen zu entlasten. Denn ab sofort ist keine ärztliche Untersuchung mehr erforderlich, um einem Kind die Kita-Tauglichkeit zu bescheinigen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg informiert dazu in einer aktuellen Schnell­information

Die entsprechende Verordnung wurde seitens der Landesregierung Baden-Württemberg nicht mehr verlängert. Für die Tauglichkeit ist die Vorlage der Teilnahmekarte des U-Untersuchungsheftes ausreichend. Damit entfallen eine ganze Reihe an Arztbesuchen von Kindern, die gar nicht erkrankt sind, sondern nur eine ärztliche Bescheinigung brauchen.